Handreichung zu Problemstellen und Fragen aus studentischer Perspektive

Frage

 

Lösung/Tipp
Sind Anmeldungen zu „Prüfungen“ im freien Bereich über MeinCampus notwendig?

 

Ja und nein. Es hängt davon ab, ob Sie sich die ECTS anrechnen lassen möchten. Falls Sie die Veranstaltung lediglich zur Wiederholung des Stoffes in Vorbereitung auf das Examen besuchen, ist die Anmeldung zur Prüfung nicht nötig.

Zur Anrechnung der ECTS und Anmeldung zur Prüfung gibt es bei der Prüfungsanmeldung einen separaten Reiter „freien Bereich“ des jeweiligen Fachs.

Wo kann ich meine Prüfungsnummern finden? Die Prüfungsnummern können in meinCampus unter dem Stichwort ‚Studiengangsstruktur‘ eingesehen werden.
Kann man sich zu einem der beiden Termine für die VL anmelden oder nur für die Prüfung insgesamt? Man kann sich nur zu dem Ersttermin einer Vorlesung oder einem Seminar anmelden.

Tritt man diesen Erstversuch nicht an, kann aber ein Attest vorweisen, so wird man automatisch für den Zweitversuch angemeldet, welcher dann als Erstversuch gilt.

Tritt man den Erstversuch ohne Grund nicht an, so gilt der Erstversuch als nicht bestanden und man wird automatisch zum Zweitversuch angemeldet, welcher dann auch als Zweitversuch gewertet wird.

Wo finde ich die neue und alte FPO? Beides ist auf unserer Homepage unter dem Reiter ‚Q&A zum Studium‘ verlinkt.

 

 

Woran könnte es liegen, dass eine Prüfung in MeinCampus nicht angezeigt wird? An wen kann ich mich wenden? Ein Modul kann nur dann in meinCampus verbucht werden, wenn alle Teilleistungen (Vorlesung, Seminar), welche zu einem Modul dazugehören, von den PrüferInnen freigegeben wurden.

Wird eine Prüfung in meinCampus nicht angezeigt könnte es sein, dass beispielsweise eine Seminarleistung vom Dozenten noch nicht freigegeben wurde oder noch nicht erbracht wurden ist.

In diesem Fall können Sie sich an die Sekretärin Frau Reinerth für die Fachdidaktik Politik und Gesellschaft wenden.

Was passiert, wenn ich den Anmeldezeitpunkt verpasse? Haben Sie den Anmeldezeitraum für die Prüfungen verpasst und möchten trotzdem die Prüfung in dem Fach ablegen, so geben Sie dies bitte zeitnah ihren jeweiligen Dozierenden weiter.

Dieser könnte Sie an der Prüfung teilnehmen lassen.  Wenn die Genehmigung zur Teilnahme erteilt worden ist, senden Sie diese an das Sekretariat, damit die nachträgliche Anmeldung zur Prüfung durchgeführt werden kann.